Leistungen

Vertretung von Mitgliederinteressen

Der DLG Lohnsteuerhilfeverein vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen der im Steuerberatergesetz § 4 Nr. 11 geregelten Befugnis

  • beim Finanzamt
  • bei der Familienkasse
  • bei den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Allgemeiner Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen Hilfe und Beratung in Steuerfragen und steuersparender Planung.

  • beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung
  • bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie
    • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, § 22 Nr. 1 EStG),
    • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen oder
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, vorausgesetzt, die Einnahmen daraus übersteigen insgesamt nicht 13.000 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten entsprechend 26.000 EUR
  • beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • bei der Arbeitnehmersparzulage
  • beim Kindergeld nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
  • bei der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz (Grundförderung und Baukindergeld)
  • bei der Wohneigentumsförderung nach altem und neuem Recht, einschließlich Baukindergeld (§§ 10e, 10i, 34f EStG)
  • bei der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG (nur im Rahmen der eingeschränkten Steuerlichen Beratungsbefugnis)

Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer

Soweit die Hilfeleistung zulässig ist, unterstützt der DLG e.V. weiterhin bei Anträgen zur Freistellung oder Anrechnung von Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.

Schriftverkehr

Der DLG e.V. errechnet Ihren voraussichtlichen Anspruch auf

  • Steuererstattung
  • Eigenheimzulage
  • Investitionszulage

Darüber hinaus kümmert er sich um alle Anträge und Erklärungen, führt den gesamten Schriftwechsel, überprüft eingehende Bescheide für Sie und führt Rechtsbehelfe sowie Finanzrechtsstreite.