Beitragssätze

Mitgliedsbeiträge

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig. Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen zahlen dadurch einen niedrigeren Beitrag.

Bruttoeinkommen in € Gesamtbeitrag in €
über 120.000 280,00
bis 120.000 260,00
bis 100.000 240,00
bis 90.000 200,00
bis 80.000 180,00
bis 70.000 160,00
bis 60.000 140,00
bis 50.000 120,00
bis 40.000 105,00
bis 35.000 90,00
bis 25.000 80,00
bis 20.000 70,00
bis 15.000 60,00

go top komplette Beitragsordnung

Leistungen

Als Lohnsteuerhilfeverein ist der DLG e.V. eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Der Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. An erster Stelle steht der Solidargedanke: Mitglieder helfen Mitgliedern.

Die Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag, sowie die einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen des Vereins in Ihren Steuersachen. Durch den Mitgliedsbeitrag ist die Hilfeleistung des Vereins abgedeckt. Die Leistungen des Vereins stehen ausschließlich Vereinsmitgliedern zur Verfügung.

Für die Hilfeleistung darf ausdrücklich kein Entgelt verlangt werden. Für den Steuerpflichtigen liegt der Vorteil darin, dass mit dem Mitgliedsbeitrag jede Hilfeleitung des Vereins abgegolten ist. Er kann z.B. die Steuererklärung in mehr oder weniger großem Umfang erstellen lassen und noch zusätzlich, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag oder auch einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen. Anders als beim Steuerberater, der jede Beratungsleistung nach der Gebührenordnung für Steuerberater abrechnen muss, dürfen beim Lohnsteuerhilfeverein weder die Beitragspflicht noch die Beitragshöhe an die vom Verein zu erbringenden Leistungen gekoppelt werden.

Aufnahmegebühr

Bei Eintritt in den DLG e.V. werden einmalig 25€ Aufnahmegebühr erhoben.

Mitgliedschaft beenden

Die Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen jährlich zum Ende des laufenden Jahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss daher bis spätestens 30. November des Jahres bei uns eingegangen sein.

Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie die Beratungsstelle nicht innerhalb des DLG e.V. wechseln wollen, sondern zukünftig die Hilfe eines anderen Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen möchten.